Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa
Ich bin Philipp Beyer, Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF). Seit über 20 Jahren begleite ich deutschsprachige Eigentümer auf Teneriffa — vom Kauf bis zum Nachlass.
Ich arbeite nur in diesen beiden Rechtsgebieten — dafür vollständig.

Über mich
Ich berate und vertrete Käufer und Verkäufer von Immobilien, Vermieter und Wohnungseigentümer — sowie Erben, die einen Nachlass auf Teneriffa vom deutschsprachigen Raum aus abwickeln.
Meine Mandate bearbeite ich selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Notartermine nehme ich auf Wunsch mit Vollmacht wahr — Sie müssen dafür nicht anreisen.
Übernehme ich eine Sache nicht, sage ich Ihnen das gleich im ersten Gespräch und nenne Ihnen, wo es geht, einen Kollegen.
Ich empfange Sie in Santa Cruz de Tenerife und im Büro Costa Adeje.
Vollständiges Profil auf anwalt-teneriffa.de →Immobilienrecht
- Kauf & Verkauf — rechtliche Prüfung vor dem Vertrag, Begleitung bis zur Eintragung
- Vermietung — Wohnraum und Gewerbe: Verträge, Mietausfall, Beendigung
- Wohnungseigentum — Streitigkeiten und Beschlüsse in der Comunidad de Propietarios
Erbrecht
- Nachlassabwicklung — vollständig von Teneriffa aus, auch ohne Ihre Anreise
- Testament & Nachlassplanung — nach deutschem oder spanischem Erbrecht, je nachdem, was für Sie günstiger ist
- Erbschaftsteuer — Fristen und Abwicklung nach kanarischem Recht
Erste Einschätzung
Kostenfrei, in wenigen Minuten, ohne Anmeldung.
Immobilien-Risiko-Check
Welche Risiken birgt Ihr Immobilienkauf auf Teneriffa? Vertrag, Grundbuch, Steuer und Verfahren auf einen Blick.
Jetzt prüfen →EU-Erbrechts-Kompass
Welches Recht gilt für Ihren Nachlass — deutsches oder spanisches? Pflichtteil, Steuer und Verfahren auf einen Blick.
Jetzt prüfen →Auf einen Blick
- Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF) — beide Zulassungen in einer Person
- Über 20 Jahre Kanzleipraxis auf Teneriffa
- Ich bearbeite Ihr Mandat selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss
- Beratung auf Deutsch, Verhandlung und Schriftverkehr auf Spanisch
- Vollständige Abwicklung auch ohne Ihre Anreise — auf Wunsch per Vollmacht
- Unabhängig — keine Provisionen von Maklern, Bauträgern oder Banken
- Feste Honorare, offengelegt vor Mandatserteilung
Was Sie wissen sollten
Fünf Punkte, die vor jedem Mandat auf Teneriffa relevant sind:
- Nicht jeder „deutsche Anwalt" auf Teneriffa besitzt eine deutsche Zulassung — die Bezeichnung ist ungeschützt.
- Der spanische Notar ist neutral: er beurkundet, aber er vertritt keine Parteiinteressen.
- Beim Immobilienverkauf ohne spanischen Wohnsitz behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein (IRNR-Quellensteuer).
- Kanarisches Erbschaftssteuerrecht unterscheidet sich erheblich vom spanischen Festland — in der Regel deutlich günstiger.
- Ferienvermietungslizenzen auf Teneriffa sind objektgebunden und nicht frei übertragbar.
Kontakt
Erstkontakt per Formular, E-Mail oder Telefon — ich melde mich persönlich.
Aus dem Ratgeber
Beiträge aus dem Ratgeber-Bereich der Kanzlei Beyer.
Okupas in Spanien: Wann Eigentümer Strom und Wasser abstellen dürfen
Der oberste spanische Gerichtshof hat im Plenum entschieden: Wer eine besetzte Immobilie besitzt, darf Okupas ohne Besitztitel die Versorgung kappen – strafbar bleibt der Schnitt aber gegenüber Bewohnern mit Besitzrecht. Was das Urteil für Eigentümer auf Teneriffa bedeutet und wo die Grenzfälle liegen.
Auf anwalt-teneriffa.de lesen → ImmobilienrechtImmobilienkauf aus Nachlass in Spanien: Wann der Käufer geschützt ist
Wer in Spanien eine Immobilie von Erben kauft, fürchtet das spätere Auftauchen unbekannter Prätendenten. Artikel 34 des spanischen Immobilienregistergesetzes schützt den gutgläubigen Käufer unter vier Voraussetzungen endgültig – und seit der Reform von 2021 ohne die frühere zweijährige Sperrfrist.
Auf anwalt-teneriffa.de lesen → MandatspraxisNIE-Nummer für Spanien beantragen: Drei Wege für Käufer und Erben auf Teneriffa
Ohne NIE-Nummer läuft in Spanien nichts: kein Immobilienkauf, keine Erbschaftsannahme, keine Steuererklärung. Beantragt werden kann sie über das Konsulat, persönlich in Spanien oder per Vollmacht – mit jeweils mehreren Wochen Vorlauf. Welcher Weg zu welchem Zeitplan passt.
Auf anwalt-teneriffa.de lesen → ErbrechtDeutsches Testament für eine Immobilie in Spanien: Gültig – aber ausreichend?
Ein deutsches Testament gilt grundsätzlich auch für die Immobilie in Spanien. Im spanischen Erbverfahren kostet es die Erben aber Monate: Erbschein oder Nachlasszeugnis, Apostille, Übersetzungen – während die Sechs-Monats-Frist der Erbschaftsteuer läuft. Wann ein zusätzliches spanisches Testament sinnvoll ist.
Auf anwalt-teneriffa.de lesen →