Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa

Ich bin Philipp Beyer, Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF). Seit über 20 Jahren begleite ich deutschsprachige Eigentümer auf Teneriffa — vom Kauf bis zum Nachlass.

Ich arbeite nur in diesen beiden Rechtsgebieten — dafür vollständig.

Orientierungsgespräch anfragen
Philipp Beyer – Rechtsanwalt & Abogado

Über mich

Ich berate und vertrete Käufer und Verkäufer von Immobilien, Vermieter und Wohnungseigentümer — sowie Erben, die einen Nachlass auf Teneriffa vom deutschsprachigen Raum aus abwickeln.

Meine Mandate bearbeite ich selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Notartermine nehme ich auf Wunsch mit Vollmacht wahr — Sie müssen dafür nicht anreisen.

Übernehme ich eine Sache nicht, sage ich Ihnen das gleich im ersten Gespräch und nenne Ihnen, wo es geht, einen Kollegen.

Ich empfange Sie in Santa Cruz de Tenerife und im Büro Costa Adeje.

Vollständiges Profil auf anwalt-teneriffa.de →

Auf einen Blick

  • Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF) — beide Zulassungen in einer Person
  • Über 20 Jahre Kanzleipraxis auf Teneriffa
  • Ich bearbeite Ihr Mandat selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss
  • Beratung auf Deutsch, Verhandlung und Schriftverkehr auf Spanisch
  • Vollständige Abwicklung auch ohne Ihre Anreise — auf Wunsch per Vollmacht
  • Unabhängig — keine Provisionen von Maklern, Bauträgern oder Banken
  • Feste Honorare, offengelegt vor Mandatserteilung

Was Sie wissen sollten

Fünf Punkte, die vor jedem Mandat auf Teneriffa relevant sind:

  1. Nicht jeder „deutsche Anwalt" auf Teneriffa besitzt eine deutsche Zulassung — die Bezeichnung ist ungeschützt.
  2. Der spanische Notar ist neutral: er beurkundet, aber er vertritt keine Parteiinteressen.
  3. Beim Immobilienverkauf ohne spanischen Wohnsitz behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein (IRNR-Quellensteuer).
  4. Kanarisches Erbschaftssteuerrecht unterscheidet sich erheblich vom spanischen Festland — in der Regel deutlich günstiger.
  5. Ferienvermietungslizenzen auf Teneriffa sind objektgebunden und nicht frei übertragbar.

Kontakt

Erstkontakt per Formular, E-Mail oder Telefon — ich melde mich persönlich.

Angaben in deutscher Zeit, unverbindlich. Auf Teneriffa ist es eine Stunde früher.

Aus dem Ratgeber

Beiträge aus dem Ratgeber-Bereich der Kanzlei Beyer.

Erbrecht

Testament nichtig: Wann letztwillige Verfügungen unwirksam sind – Spanien

Ein formgerecht errichtetes Testament kann dennoch unwirksam sein – nach einer Scheidung, wegen eines gesetzlichen Verbots oder wegen Sittenwidrigkeit. Wir ordnen ein, wann deutsche letztwillige Verfügungen nichtig oder anfechtbar sind und was das für Erbfälle mit Vermögen in Spanien bedeutet.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen →
Erbrecht

Was erbt der Ehepartner in Spanien? Nießbrauch statt Eigentum

Nach spanischem Recht erhält der überlebende Ehegatte kein Eigentum am Nachlass, sondern einen lebenslangen Nießbrauch – dessen Umfang davon abhängt, wer neben ihm erbt. Wir ordnen ein, wann diese Zuweisung überhaupt greift und was sie für deutschsprachige Eheleute mit Immobilie auf Teneriffa bedeutet.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen →
Erbrecht

Immobilie in Spanien verschenken: Welche Steuer zahlt der Schenker?

Bei der Schenkung einer spanischen Immobilie zahlt nicht nur der Beschenkte: Der Übertragende versteuert den Wertzuwachs seit dem eigenen Erwerb, obwohl ihm kein Geld zufließt. Wir ordnen ein, welche Steuer wen trifft und in welcher Frist sie zu erklären ist.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen →
Erbrecht

Erbe stirbt vor der Erbschaftsannahme in Spanien: Was 2026 neu gilt

Stirbt ein Erbe, bevor er die spanische Erbschaft angenommen hat, geht seine Annahmebefugnis auf die eigenen Erben über. Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat im Juni 2026 neu bestimmt, über wessen Nachlass diese Erbschaft läuft — mit Folgen dafür, wer an der Erbteilung mitwirken muss und wie sich das Noterbrecht des überlebenden Ehegatten berechnet.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen →