Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa

Ich bin Philipp Beyer, Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF). Seit über 20 Jahren begleite ich deutschsprachige Eigentümer auf Teneriffa — vom Kauf bis zum Nachlass.

Ich arbeite nur in diesen beiden Rechtsgebieten — dafür vollständig.

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Philipp Beyer – Rechtsanwalt & Abogado

Über mich

Ich berate und vertrete Käufer und Verkäufer von Immobilien, Vermieter und Wohnungseigentümer — sowie Erben, die einen Nachlass auf Teneriffa vom deutschsprachigen Raum aus abwickeln.

Meine Mandate bearbeite ich selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Notartermine nehme ich auf Wunsch mit Vollmacht wahr — Sie müssen dafür nicht anreisen.

Übernehme ich eine Sache nicht, sage ich Ihnen das gleich im ersten Gespräch und nenne Ihnen, wo es geht, einen Kollegen.

Ich empfange Sie in Santa Cruz de Tenerife und im Büro Costa Adeje.

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Auf einen Blick

  • Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF) — beide Zulassungen in einer Person
  • Über 20 Jahre Kanzleipraxis auf Teneriffa
  • Ich bearbeite Ihr Mandat selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss
  • Beratung auf Deutsch, Verhandlung und Schriftverkehr auf Spanisch
  • Vollständige Abwicklung auch ohne Ihre Anreise — auf Wunsch per Vollmacht
  • Unabhängig — keine Provisionen von Maklern, Bauträgern oder Banken
  • Feste Honorare, offengelegt vor Mandatserteilung

Was Sie wissen sollten

Fünf Punkte, die vor jedem Mandat auf Teneriffa relevant sind:

  1. Nicht jeder „deutsche Anwalt" auf Teneriffa besitzt eine deutsche Zulassung — die Bezeichnung ist ungeschützt.
  2. Der spanische Notar ist neutral: er beurkundet, aber er vertritt keine Parteiinteressen.
  3. Beim Immobilienverkauf ohne spanischen Wohnsitz behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein (IRNR-Quellensteuer).
  4. Kanarisches Erbschaftssteuerrecht unterscheidet sich erheblich vom spanischen Festland — in der Regel deutlich günstiger.
  5. Ferienvermietungslizenzen auf Teneriffa sind objektgebunden und nicht frei übertragbar.

Kontakt

Erstkontakt per Formular, E-Mail oder Telefon — ich melde mich persönlich.

Aus dem Ratgeber

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