Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa
Ich bin Philipp Beyer, Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF). Seit über 20 Jahren begleite ich deutschsprachige Eigentümer auf Teneriffa — vom Kauf bis zum Nachlass.
Ich arbeite nur in diesen beiden Rechtsgebieten — dafür vollständig.

Über mich
Ich berate und vertrete Käufer und Verkäufer von Immobilien, Vermieter und Wohnungseigentümer — sowie Erben, die einen Nachlass auf Teneriffa vom deutschsprachigen Raum aus abwickeln.
Meine Mandate bearbeite ich selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Notartermine nehme ich auf Wunsch mit Vollmacht wahr — Sie müssen dafür nicht anreisen.
Übernehme ich eine Sache nicht, sage ich Ihnen das gleich im ersten Gespräch und nenne Ihnen, wo es geht, einen Kollegen.
Ich empfange Sie in Santa Cruz de Tenerife und im Büro Costa Adeje.
Vollständiges Profil auf anwalt-teneriffa.de →Immobilienrecht
- Kauf & Verkauf — rechtliche Prüfung vor dem Vertrag, Begleitung bis zur Eintragung
- Vermietung — Wohnraum und Gewerbe: Verträge, Mietausfall, Beendigung
- Wohnungseigentum — Streitigkeiten und Beschlüsse in der Comunidad de Propietarios
Erbrecht
- Nachlassabwicklung — vollständig von Teneriffa aus, auch ohne Ihre Anreise
- Testament & Nachlassplanung — nach deutschem oder spanischem Erbrecht, je nachdem, was für Sie günstiger ist
- Erbschaftsteuer — Fristen und Abwicklung nach kanarischem Recht
Erste Orientierung
Kostenfrei, in wenigen Minuten, ohne Anmeldung. Die Werkzeuge ersetzen keine rechtliche Prüfung.
Immobilien-Risiko-Check
Welche Risiken birgt Ihr Immobilienkauf auf Teneriffa? Vertrag, Grundbuch, Steuer und Verfahren auf einen Blick.
Jetzt prüfen →EU-Erbrechts-Kompass
Welches Recht gilt für Ihren Nachlass — deutsches oder spanisches? Pflichtteil, Steuer und Verfahren auf einen Blick.
Jetzt prüfen →Auf einen Blick
- Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF) — beide Zulassungen in einer Person
- Über 20 Jahre Kanzleipraxis auf Teneriffa
- Ich bearbeite Ihr Mandat selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss
- Beratung auf Deutsch, Verhandlung und Schriftverkehr auf Spanisch
- Vollständige Abwicklung auch ohne Ihre Anreise — auf Wunsch per Vollmacht
- Unabhängig — keine Provisionen von Maklern, Bauträgern oder Banken
- Feste Honorare, offengelegt vor Mandatserteilung
Was Sie wissen sollten
Fünf Punkte, die vor jedem Mandat auf Teneriffa relevant sind:
- Nicht jeder „deutsche Anwalt" auf Teneriffa besitzt eine deutsche Zulassung — die Bezeichnung ist ungeschützt.
- Der spanische Notar ist neutral: er beurkundet, aber er vertritt keine Parteiinteressen.
- Beim Immobilienverkauf ohne spanischen Wohnsitz behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein (IRNR-Quellensteuer).
- Kanarisches Erbschaftssteuerrecht unterscheidet sich erheblich vom spanischen Festland — in der Regel deutlich günstiger.
- Ferienvermietungslizenzen auf Teneriffa sind objektgebunden und nicht frei übertragbar.
Kontakt
Erstkontakt per Formular, E-Mail oder Telefon — ich melde mich persönlich.
Aus dem Ratgeber
Beiträge aus dem Ratgeber-Bereich der Kanzlei Beyer.
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